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AUSBILDUNG ZUR ELEKTROFACHKRAFT FÜR FESTGELEGTE TÄTIGKEITEN

 

Du hast eine technische Berufsausbildung oder Berufspraxis in einem technischen Bereich? Für Personen aus einem nicht-elektrotechnischen Berufsbild bieten wir die Ausbildung „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten“ an, mit der Du kleinere elektronische Arbeiten ausführen darfst.

Laut der DGUV-Vorschrift 3 dürfen Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln nur von Elektrofachkräften oder unter deren Leitung und Aufsicht durchgeführt werden. Diese Qualifikation ergänzt in vielen Gewerken das Tätigkeitsfeld von Mitarbeitenden, um die Arbeiten mit elektrotechnischen Anteilen abschließen zu können.

 

Interessiert? Auf unserer Webseite unter Fort- & Weiterbildungen findest Du alle Infos und die Anmeldung.

Bei Fragen wende Dich gerne direkt an info@rsl-akademie.de oder per Telefon an 0201 82 15 16 0.

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